Diese Initiative hat sich gegründet, um privates Engagement im Tierschutz, besonders das der #nordstadtkatzen zu unterstützen.

Näheres dazu finden Sie in der Satzung.

 

Sie erreichen uns postalisch unter

 

Freunde der Nordstadtkatzen

Auhagenstraße 52

31863 Coppenbrügge

 

und per email unter

freundeder@nordstadtkatzen.de

 

 

                                              Satzung

                                  der Initiative „Freunde der #nordstadtkatzen

 

 

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

Die Initiative für den Namen „Freunde der #nordstadtkatzen“. Sie hat den Sitz in 31863 Coppenbrügge, Auhagenstr. 52 und hat die Rechtsform einer Bürgerinitiative. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck der Initiative

Zweck dieser Initiative ist die finanzielle, organisatorische und sonstige Unterstützung von Privatmenschen, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz engagieren, vorrangig ist hier das private Engagement der „Nordstadtkatzen“ in Hameln.

 

Die Initiative agiert unabhängig und hat sich das Ziel gesetzt, die mit dem Engagement in Zusammenhang stehenden räumlichen, finanziellen und sonstig notwendig erscheinenden Bedingungen, Voraussetzungen und/oder Umstände zu fördern, zu unterstützen und zu publizieren.

 

Ziel der Initiative ist es weiterhin, den privaten Tierschutz zu fördern.

Die Initiative ist selbstlos und unparteiisch tätig. Mittel dieser Initiative dürfen für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werde. Es darf keine Person durch Ausgeben, die dem Zweck der Initiative fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden ohne dass der Vorstand und der Finanzbeauftragte darüber abgestimmt haben.

 

§3 Mitgliedschaft

Mitglied der Initiativer kann jede natürliche Person werden, ebenso juristische Personen. Voraussetzung dafür ist eine Aufnahmeanfrage beim Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung der Anfrage ist er nicht verpflichtet, dem Anfragesteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus der Initiative. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Ein Mitglied kann aus der Initiative ausgeschlossen werde, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen der Initiativer verletzt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand, ggf. nach einer Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel zulässig.

 

 

§4 Mitgliedsbeitrag und Mittel

Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben kann die Mitgliederversammlung befragt werden. Die Mittel zur Erreichung des Initiativenzweckes können zusätzlich u.a. aufgebracht werden durch freiwillige Zuwendungen, Spenden, Sponsoring, Erlöse aus Veranstaltungen oder durch weitere, durch die Mitgliederversammlung festzulegenden Mittel und Wege, sowie Projekte und Einbindung sozialer Netzwerke.

 

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen der Initiative teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragung sind ausgeschlossen.

Bei Ausscheiden oder Auflösung der Initiative haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung geleistet Einlagen oder Mittel.

Die Mitglieder verpflichten sich, die Ziele der Initiative zu unterstützen.

 

§6 Organe der Initiative

Organe der Initiative sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Finanzbeauftragten.

Im Innenverhältnis gilt:

Der Finanzbeauftragte ist berechtigt und verpflichtet, nur dann die Initiative gerichtlich und außergerichtlich allein zu vertreten, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Der 2. Vorsitzende ist nur dann berechtigt und verpflichtet, die Initiative gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten, wenn der 1. Vorsitzende und der Finanzbeauftragte verhindert sind.

 

§7 Mitgliederversammlung

1. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung digital statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn unter Angabe der Tagesordnung der Vorstand der Initiative oder Mitglieder dieses schriftlich fordern und der Vorstand diesem zustimmt.

2. Die Einladungen zu Mitgliederversammlungen erfolgen durch den Vorstand durch Bekanntmachung auf der Webseite :nordstadtkatzen.de. Die Einladung sind rechtzeitig, wenn spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung, auszugeben. Anträge müssen spätestens 5 Tage vorher schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden.

3. Der Mitgliederversammlung obliegen:

a.) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Finanzbeauftragten

b.) Entlastung des Vorstandes

c.) Wahl des neuen Vorstandes (Wiederwahl ist möglich)

d.) Wahl des/der Finanzbeauftragten (Wiederwahl ist möglich)

e.) Änderung der Satzung

f.) Entscheidung über eingereichte Anträge

g.) Auflösung der Initiative

 

4. Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung und Vorstandsversammlung sind beschlussfähig. Anträge und Beschlüsse sind gültig, wenn die Mehrheit der digital oder in Präsenz anwesenden Mitglieder zustimmt, soweit nicht diese Satzung eine andere Mehrheit fordert. Bei der Abstimmung hat jedes stimmberechtigte Mitglied der Initiative eine Stimme, die nicht übertragbar ist.

Die Anträge und Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten, die vom 2 Vorstandsmitgliedern/ Vorstandsmitglied und Finanzbeauftragte*r zu unterzeichnen ist.

 

§8 Vorstand

 

Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung aller Angelegenheiten. Er ist auch bei Bedarf durch den 1. Vorsitzenden, im Behinderungsfalle durch den Finanzbeauftragten einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel 8 Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. In Ausnahmefällen genügt eine Frist von mindestens 4 Tagen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder digital oder in Präsenz anwesend sind. Die Vorstandssitzung wird vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den/die Finanzbeauftragten geleitet. Über Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Leiter der Vorstandssitzung zu unterzeichnen ist.

Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, steht dem Vorstand das Recht zu, sich bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbständig zu ergänzen. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.

Der Vorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl des 1. Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes zu erfolgen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Initiative bis zur Neuwahl weiter. Wiederwahl ist möglich.

Die Mitgliederversammlungen werden von dem 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle vom Finanzbeauftragten geleitet.

 

§9 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen 2/3 der erschienen oder digital anwesenden Mitglieder.

 

§10 Auflösung der Initiative

 

Für die Auflösung der Initiative ist eine Mehrheit von ¾ den erschienenen oder digital anwesenden Mitgliedern erforderlich.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Initiative fällt das Vermögen an Tierschutzorganisationen, die Unterstützung benötigen.

 

 

 

Virtuelles Treffen der Initiative Freunde der #nordstadtkatzen ist für Freitag, 29.07.2022 geplant.

Tagesordnung:

- Aufnahme weiterer Mitglieder

- Räumliche Situation

- Verschiedenes

 

Weitere Tagespunkte bitte an den Vorstand bis 28.07.22

Diese Satzung wurde am 1.08.2021 in Edemissen beschlossen.

Die Finanzbeauftragte ist Frau Hillmer,

Vorsitzende sind Frau Schaffer und Frau Ertel